Information über die Spiegelung der Blase und Harnröhre

(Zystoskopie, Urethroskopie)

Falls zur Klärung Ihrer Beschwerden eine Spiegelung der Harnblase vorgesehen ist , erfordert diese Untersuchung wie jede ärztliche Maßnahme Ihre Einwilligung. Damit Sie eine solche Einwilligung geben können, ist es notwendig, dass Sie sowohl über die Unannehmlichkeiten und Risiken der Untersuchung als auch über die Risiken bei Nichtvornahme der Untersuchung informiert sind. 

Untersuchungsverfahren

Die Harnröhre wird vor der Untersuchung durch ein örtliches Betäubungsmittel gleitfähig und schmerzfrei gemacht. Dann wird ein dünnes, flexibles Instrument (Blasenspiegel, Zystoskop) durch die Harnröhre zur Blase vorgeschoben und die Blase mit steriler Flüssigkeit gefüllt. Auf diese Weise sind unter der Untersuchung eventuelle krankhafte Veränderungen (Gewächse, Fehlbildungen, Steine oder Entzündungen u.a.) in der Harnröhre und gefüllten Blase erkennbar. Von verdächtigen Stellen können im gleichen Untersuchungsgang schmerzfrei Gewebsproben zur feingeweblichen Untersuchung gewonnen werden. Der gesamte Untersuchungsgang dauert nur wenige Minuten.

Mögliche Komplikationen der Behandlung und eigene Erfahrungen

Komplikationen sind bei der Harnröhren- und Blasenspiegelung selten. Eine absolute Risikofreiheit kann aber kein Arzt für seine Maßnahmen garantieren. Gelegentlich kann es zu vorübergehenden Harnröhrenblutungen oder Blutbeimengungen im Urin sowie Schmerzen beim Wasserlassen nach der Untersuchung infolge der Schleimhautreizung durch das Instrument kommen. Eine fieberhafte Blasenentzündung als Nebenwirkung ist selten. Extrem selten kann es zu einer Verletzung der Harnröhren- und Blasenwand kommen, die operativ versorgt werden müsste.

Verhalten nach der Untersuchung

Nach der Untersuchung sollten Sie viel trinken, um eine Durchspüleffekt zu erzeugen und den Flüssigkeitsdurchfluss durch die Harnwege zu beschleunigen. Durch das örtliche Betäubungsmittel kann für die folgenden 12 Stunden Ihr Reaktionsvermögen im Straßenverkehr und am Arbeitsplatz beeinträchtigt sein. Bei ausgeprägten Beschwerden, z.B. auffallenden Störungen beim Wasserlassen und anhaltender Blutung aus der Harnröhre, Schmerzen oder Fieber sollten Sie schnellstmöglich versuchen, mich oder einen anderen Arzt zu verständigen.


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